WAS IST DAS ANORDNUNGSMODELL?
Das Bundesamt für Gesundheit hat entschieden, dass Psychologinnen und Psychologen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ab dem 1. Juli 2022 Rechnungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung ausstellen dürfen. Wie bei den Arztrechnungen beträgt die Rückerstattung 90% nach Abzug der jährlichen Franchise (nach Wahl des Versicherten zwischen CHF 300 und CHF 2’500 pro Jahr) und weitere 10% zu Lasten des Versicherten. Das Bundesamt für Gesundheit hat außerdem vorgesehen, dass die sogenannte delegierte Psychotherapie (durch einen bei einem Psychiater angestellten Psychologen) zum 31.12.2022 abgeschafft wird.
Voraussetzung für die Erstattung ist eine ärztliche ANORDNUNG, die in der Regel durch den Hausarzt oder einen anderen Facharzt (FMH) erfolgt.
Um dem Arzt die Arbeit zu erleichtern, können Sie unten ein vorausgefülltes Anordnung-Formular herunterladen, dass Sie mit Ihren persönlichen Daten ergänzen und dem Hausarzt zur Unterschrift vorlegen können.
Sobald der Arzt die Anordnung unterschrieben hat, hat der Patient Anspruch auf Erstattung der Kosten für 15+15 Sitzungen. Bitte die Anordnung bei der ersten Sitzung mitnehmen, zusammen mit der Krankenkasse-Karte. Danke!
Das auf dem PC auszufüllende Formular ist auch in den NEWS zu finden.